Allgemeine Geschäftsbedingungen
COSMO EVENTS
für Ticketkäufer und Veranstaltungsbesucher
Stand Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist COSMO EVENTS, nachfolgend „COSMO“. Käufer ist die Person, die eine Eintrittskarte erwirbt. Besucher ist die Person, die die Eintrittskarte zur Teilnahme an der Veranstaltung nutzt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Käufern für den Erwerb von Eintrittskarten über COSMO sowie gegenüber Besuchern für die Teilnahme an Veranstaltungen von COSMO. Sie regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis mit dem Ticketkäufer beziehungsweise Besucher. Vereinbarungen zwischen COSMO und anderen Veranstaltern sind nicht Gegenstand dieser AGB.
(3) Maßgeblich sind diese AGB in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung und die vor der Bestellung mitgeteilte Beschreibung der gebuchten Veranstaltung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
§ 2 Veranstalter und Ticketvermittlung
(1) Bei einer als eigene Veranstaltung von COSMO angebotenen Veranstaltung ist COSMO Vertragspartner des Käufers für die gebuchte Veranstaltungsleistung. Die gesetzlichen Ansprüche des Käufers gegen COSMO bleiben auch bei Einschaltung von Dienstleistern bestehen.
(2) Ist COSMO vor der Bestellung ausdrücklich als Ticketvermittler für einen namentlich und mit Anschrift benannten anderen Veranstalter ausgewiesen, kommt der Vertrag über die Teilnahme zwischen dem Käufer und diesem Veranstalter zustande. COSMO handelt in diesem Fall im Namen und für Rechnung des benannten Veranstalters.
(3) Bei vermittelten Veranstaltungen kann der Käufer von COSMO die ordnungsgemäße Erfüllung der von COSMO übernommenen Ticketvermittlung und Verkaufsabwicklung verlangen. Ansprüche auf Durchführung der Veranstaltung und wegen Ausfalls der Veranstaltungsleistung richten sich gegen den benannten Veranstalter. Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen von COSMO bleiben unberührt.
(4) Für den Besuch eigener COSMO-Veranstaltungen gelten die §§ 7 bis 13. Bei einer vermittelten Veranstaltung richten sich die Teilnahmebedingungen nach den vor Vertragsschluss bereitgestellten und mit dem Käufer vereinbarten Bedingungen des benannten Veranstalters. Die gesetzlichen Rechte des Käufers werden durch die Vermittlung nicht eingeschränkt.
(5) Bei Buchung über ticket.io gelten für die Leistungen des Ticketdienstleisters zusätzlich dessen im Bestellvorgang akzeptierte Nutzungsbedingungen. Der Vertragspartner für die Veranstaltung wird dem Käufer vor Abgabe der Bestellung mitgeteilt.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Der Käufer erwirbt mit dem Ticket die Eintrittsberechtigung für die ausgewählte Veranstaltung und Ticketkategorie. Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung. Getränke, Garderobe und weitere Leistungen sind nur umfasst, soweit sie ausdrücklich als enthalten bezeichnet sind.
(2) Der Vertragsschluss richtet sich nach dem vor der Bestellung erläuterten Bestellablauf. Bei Verkauf über ticket.io kommt der Veranstaltungsvertrag entsprechend dessen einbezogenen Nutzungsbedingungen mit abgeschlossener Zahlung und der automatischen Kaufbestätigung zustande.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und richtige Angaben zu machen. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung im Bestellprozess korrigiert werden. Bei fehlerhaften oder ausbleibenden Tickets kann sich der Käufer an den in der Bestätigung angegebenen Kontakt wenden. Gesetzliche Ansprüche sind nicht von einer zusätzlichen Meldefrist abhängig.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die vor Abgabe der Bestellung ausgewiesenen Gesamtpreise einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer und verpflichtender Gebühren. Zahlungsarten, Fälligkeit und mögliche zusätzliche Kosten werden vor der Bestellung angezeigt.
(2) Gesonderte Leistungen vor Ort werden separat berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich zum Ticketangebot gehören. Eine nachträgliche Erhöhung des vereinbarten Ticketpreises wird durch diese Bedingungen nicht gestattet.
§ 5 Ticketnutzung und Weitergabe
(1) Ein gültiges Ticket berechtigt die jeweils zulässige Person zum einmaligen Einlass zur bezeichneten Veranstaltung. Wiedereinlass ist nur nach der vor Ort mitgeteilten Regelung möglich. Der QR- oder Barcode muss lesbar vorgelegt werden.
(2) Nicht personalisierte Tickets dürfen privat weitergegeben werden, sofern keine vor dem Kauf mitgeteilten, wirksamen abweichenden Bedingungen gelten. Bei personalisierten Tickets ist das im Angebot beschriebene Verfahren zur Umschreibung zu beachten. Alters- und Kategorieanforderungen gelten auch für den neuen Inhaber.
(3) Der Ticketcode ist vor unbefugtem Zugriff zu schützen und darf nicht öffentlich veröffentlicht oder zur mehrfachen Nutzung vervielfältigt werden. Bei mehrfacher Vorlage desselben Ticketcodes berechtigt grundsätzlich nur die erste erfolgreiche Entwertung zum Einlass. Gesetzliche Ansprüche bei nachgewiesenem Missbrauch oder fehlerhafter Entwertung bleiben unberührt.
(4) Bei Verlust einer Ticketdatei kann mit Bestellnachweis eine erneute Zustellung angefragt werden. Ein zusätzlicher Eintrittsanspruch entsteht dadurch nicht.
(5) Gewerblicher Weiterverkauf oder die Verwendung von Tickets für kommerzielle Werbung und Gewinnspiele bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
§ 6 Widerruf und freiwillige Rückgabe
(1) Für Verträge über terminierte Freizeitveranstaltungen besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gesetzliche Ansprüche wegen Leistungsstörungen bleiben unberührt.
(2) Eine freiwillige Rückgabe oder ein Umtausch wegen persönlicher Verhinderung wird nicht angeboten, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes zugesagt wird. Gesetzliche Rechte bei Absage, Verlegung oder mangelhafter Leistung bleiben bestehen.
(3) Für andersartige, gesondert abgeschlossene Verträge, insbesondere eigenständige Dienstleistungen, wird ein etwaiges Widerrufsrecht nicht pauschal ausgeschlossen.
§ 7 Einlass und Jugendschutz
(1) Der Besucher muss das vor dem Ticketkauf angegebene Mindestalter und die gesetzlichen Jugendschutzvoraussetzungen erfüllen. Auf Verlangen des Einlasspersonals ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Die Teilnahme mit einer Begleitperson richtet sich nach den vor dem Kauf mitgeteilten Bedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Einlass und Aufenthalt können aus einem sachlichen, rechtmäßigen Grund verweigert beziehungsweise beendet werden, insbesondere bei Gewalt, Bedrohungen, sexueller Belästigung, Diskriminierung, erheblicher Störung, gefährlicher Alkoholisierung oder Drogenbeeinflussung, Waffen oder fehlenden Altersvoraussetzungen.
(3) Bei einem vom Besucher schuldhaft verursachten berechtigten Ausschluss richten sich Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertung sind zu berücksichtigen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Ausschluss ohne berechtigten Grund lässt die gesetzlichen Ansprüche des Besuchers unberührt.
§ 8 Hausordnung und Sicherheit
(1) Den rechtmäßigen und angemessenen Sicherheitsanweisungen des Veranstalters, Betreibers und beauftragten Personals ist Folge zu leisten. Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert werden. Waffen, gefährliche Gegenstände und verbotene Substanzen dürfen nicht mitgeführt werden.
(2) Der Besucher hat rechtlich zulässige und angemessene Einlasskontrollen zu dulden. Vor dem Ticketkauf mitgeteilte Beschränkungen für mitgebrachte Speisen, Getränke und Taschen sind zu beachten. Medizinisch erforderliche Gegenstände und zwingende gesetzliche Ausnahmen bleiben hiervon unberührt.
(3) Bei konkreten Gefahren können Bereiche gesperrt, Veranstaltungen unterbrochen oder Räumungen angeordnet werden. Daraus folgende Leistungs- und Erstattungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Besucher haften nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden. Bei hoher Lautstärke wird geeigneter Gehörschutz empfohlen; die Sicherheits- und Haftungspflichten des Veranstalters bleiben bestehen.
§ 9 Garderobe und persönliche Gegenstände
(1) Eine Verwahrung von Garderobe und Wertgegenständen gehört nur dann zur vereinbarten Leistung, wenn dies ausdrücklich zugesagt oder vor Ort gesondert vereinbart wird. Unbeaufsichtigte Ablagen begründen für sich genommen keine Verwahrungsvereinbarung.
(2) Bei reiner Ticketvermittlung übernimmt COSMO keine Verwahrung. Für eine gesondert angebotene Garderobe ist der jeweilige Anbieter nach seinem Vertrag verantwortlich. Für eigene Pflichtverletzungen haftet COSMO nach § 15.
(3) Bei eigenen Veranstaltungen gelten für Schäden an persönlichen Gegenständen die gesetzlichen Vorschriften und § 15. Für ausdrücklich zur Verwahrung angenommene Gegenstände bleiben die gesetzlichen Verwahrungspflichten bestehen.
§ 10 Programm und Ablauf
(1) Änderungen einzelner Programmpunkte oder Besetzungen sind nur aus sachlichen Gründen, etwa Erkrankung oder unvorhergesehenen technischen Problemen, und in für die Besucher zumutbarem Umfang zulässig. Der vereinbarte Gesamtcharakter darf dadurch nicht wesentlich verändert werden.
(2) Wurde ein bestimmter Künstler oder Programmpunkt als wesentlicher Vertragsinhalt zugesagt, werden dadurch begründete gesetzliche Rechte nicht ausgeschlossen. Wesentliche Änderungen werden den Käufern über die verfügbaren Kontaktdaten mitgeteilt.
§ 11 Absage Verlegung und Abbruch
(1) Wird die gebuchte Veranstaltung vollständig abgesagt, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften die Erstattung des für die entfallene Veranstaltungsleistung gezahlten Entgelts verlangen. Der Käufer ist nicht verpflichtet, anstelle eines bestehenden Rückzahlungsanspruchs einen Gutschein oder einen Ersatztermin anzunehmen.
(2) Bei einer erheblichen Änderung des Veranstaltungstermins oder Veranstaltungsortes bleiben die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere auf Vertragslösung und Erstattung, bestehen. Diese AGB verpflichten den Käufer nicht zur Teilnahme an einem wesentlich geänderten Termin oder Ort. Wesentliche Änderungen werden über die bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt.
(3) Bei Abbruch, Verkürzung oder teilweisem Leistungsausfall richten sich die Ansprüche nach dem Umfang der erbrachten Leistung und den gesetzlichen Vorschriften. Bereits erbrachte Leistungen begründen keinen pauschalen Ausschluss weiterer Ansprüche.
(4) Die Erstattung gesondert ausgewiesener Gebühren richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Grundlage und den gesetzlichen Vorschriften. Bei vermittelten Veranstaltungen ist der benannte Veranstalter Ansprechpartner für Ansprüche wegen Absage oder Änderung der Veranstaltung. Erstattungsanfragen können auch an COSMO zur Weiterleitung und Abwicklung im Rahmen der übernommenen Verkaufsleistungen gerichtet werden. Eigene Ansprüche gegen COSMO bleiben unberührt.
§ 12 Wetter und außergewöhnliche Umstände
(1) Bei Open-Air- und Schiffsveranstaltungen führt gewöhnlicher Regen oder anderes übliches Wetter allein nicht zur Absage, sofern die sichere und vertragsgemäße Durchführung möglich ist. Eine Durchführung bei jedem Wetter wird nicht garantiert.
(2) Kann die vereinbarte Veranstaltung wegen behördlicher Verbote, gefährlicher Wetterlagen, Infrastrukturstörungen oder vergleichbarer Umstände nicht oder nur teilweise erbracht werden, richten sich die Ansprüche des Käufers nach § 11 und den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Auch bei höherer Gewalt bleiben gesetzliche Erstattungsrechte wegen nicht erbrachter Leistungen bestehen. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und § 15.
§ 13 Sonderbedingungen für Bootspartys
(1) Bei einer gebuchten Bootsparty umfasst die Eintrittsberechtigung die in der Veranstaltungsbeschreibung zugesagte Schiffsveranstaltung. Maßgeblich sind die dort angegebenen Boardingzeiten, die Anlegestelle sowie die zugesagten Abfahrts- und Rückkehrzeiten. Ein bestimmtes Schiff oder eine bestimmte Route ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als verbindlicher Leistungsbestandteil zugesagt wurde.
(2) Besucher müssen rechtzeitig bis zum mitgeteilten Boardingende an der angegebenen Anlegestelle erscheinen. Das Schiff muss auf verspätete Gäste nicht warten. Bei selbst zu vertretendem Versäumen der Abfahrt besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Beförderung; finanzielle Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die Schiffsführung entscheidet über nautische und sicherheitsbezogene Maßnahmen. Ihre rechtmäßigen Anweisungen sowie diejenigen der Besatzung sind unverzüglich zu beachten. Absperrungen dürfen nicht überwunden werden. Ins Wasser zu springen oder Rettungsmittel missbräuchlich zu benutzen ist untersagt.
(4) Wetter, Wasserstände, Schleusen, Verkehrs- und Behördenvorgaben können sachlich notwendige Änderungen von Route, Anlegestelle oder Zeiten erfordern. Änderungen sind nur im zumutbaren Umfang zulässig und werden möglichst früh mitgeteilt. Wesentliche Änderungen, Ausfall der Fahrt oder erhebliche Verkürzungen lassen gesetzliche Rechte unberührt.
(5) Ein Ersatzschiff ist nur zulässig, wenn es die wesentlichen zugesagten Eigenschaften erfüllt und der Wechsel zumutbar ist. Die Ersetzung der vereinbarten Schiffsveranstaltung durch eine Veranstaltung an Land bedarf der Zustimmung des Käufers. Gesetzliche Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.
(6) Während der Fahrt besteht kein Anspruch auf einen regulären Ausstieg an einer nicht vereinbarten Anlegestelle oder eine individuelle vorzeitige Rückbeförderung. Maßnahmen in medizinischen oder sonstigen Notfällen bleiben unberührt. Die für die Buchung mitgeteilten Angaben zur Zugänglichkeit und erforderlichen Unterstützung sind Bestandteil der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(7) Einbezogene Sicherheits- und Beförderungsbedingungen der Reederei ergänzen diese Regeln, soweit sie wirksam vereinbart sind. Zwingende Bestimmungen des anwendbaren Schifffahrts- und Fahrgastrechts bleiben unberührt.
§ 14 Fotos Videos und Datenschutz
(1) Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden.
(2) Soweit die Anfertigung oder Verwendung personenbezogener Foto- oder Videoaufnahmen einer Einwilligung bedarf, erfolgt diese ausschließlich aufgrund einer gesonderten, freiwilligen und informierten Erklärung der betroffenen Person. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt eine solche Einwilligung nicht. Eine Einwilligung für andere Ticketinhaber ist vom Erwerb mehrerer Eintrittskarten nicht umfasst.
(3) Ohne Einwilligung werden identifizierbare Aufnahmen nur erstellt und verwendet, soweit eine tragfähige gesetzliche Rechtsgrundlage besteht. Datenschutzrecht, §§ 22 und 23 KunstUrhG und berechtigte Interessen der Betroffenen sind zu berücksichtigen.
(4) Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem angegebenen Verantwortlichen widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung bleibt unberührt. Die Erteilung einer Einwilligung zu Werbezwecken ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.
(5) Bei fremden Veranstaltungen ist COSMO für Aufnahmen nur insoweit verantwortlich, wie COSMO selbst die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt. Eine eigene oder gemeinsame Verantwortlichkeit wird nicht durch die Bezeichnung als Ticketvermittler ausgeschlossen.
(6) Private Besucheraufnahmen sind im Rahmen wirksamer Hausregeln erlaubt, wenn Rechte Dritter und der Ablauf gewahrt bleiben. Gewerbliche Aufnahmen erfordern die Zustimmung der zuständigen Rechteinhaber. Ticketdaten werden nach den jeweiligen Datenschutzhinweisen verarbeitet; eine Werbeeinwilligung wird nicht durch den Ticketkauf fingiert.
(7)COSMO übernimmt hierbei keine Haftung für Veranstaltungen dritter.
§ 15 Abgrenzung der Verantwortlichkeit und Haftung
(1) Ist COSMO ausschließlich als Ticketvermittler für einen vor dem Kauf ausdrücklich benannten fremden Veranstalter tätig, übernimmt COSMO keine vertragliche Haftung oder Garantie für die Durchführung, Organisation oder Sicherheit dieser Veranstaltung. COSMO übernimmt insbesondere keine Haftung für Pflichtverletzungen des fremden Veranstalters, des Betreibers, ihres Veranstaltungspersonals oder anderer Gäste allein aufgrund des Ticketverkaufs. Ansprüche aus deren eigenem Verantwortungsbereich sind gegen den jeweils Verantwortlichen zu richten.
(2) Diese AGB enthalten keine freiwillige Übernahme fremder Haftung durch COSMO und keine Zusage, für sämtliche Schäden während einer Veranstaltung einzustehen. Gesetzliche Ansprüche gegen COSMO wegen eigener Pflichtverletzungen oder gesetzlich zurechenbaren Verhaltens werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Eine solche Verantwortlichkeit setzt die jeweiligen gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen voraus; der Erwerb eines Tickets über COSMO allein begründet sie nicht.
(3) Soweit eine gesetzliche Verantwortlichkeit von COSMO besteht, wird die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nicht beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
(4) Der fremde Veranstalter und dessen Veranstaltungspersonal sind nicht allein aufgrund der Ticketvermittlung Erfüllungsgehilfen von COSMO. Eine gesetzliche Zurechnung betrifft Personen, deren sich COSMO zur Erfüllung seiner eigenen Pflichten gegenüber dem Käufer bedient. Bei eigenen COSMO-Veranstaltungen oder zusätzlich von COSMO übernommenen Aufgaben bleibt die gesetzliche Verantwortlichkeit für diese eigenen Leistungen bestehen.
(5) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, Ansprüche aus ausdrücklich übernommenen Garantien und wegen arglistigen Verschweigens bleiben unberührt. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von COSMO.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit sie nach den gesetzlichen Kollisionsregeln geschützt sind. Ein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern wird nicht vereinbart.
(2) Bei unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen richtet sich die Wirksamkeit des Vertrages nach § 306 BGB. Für bereits geschlossene Verträge werden spätere Änderungen dieser AGB nicht einseitig verbindlich.